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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst, und diese niederländische Sprachversion ist der einzige verbindliche Text. Übersetzungen von juristischen Dokumenten führen oft zu Missverständnissen, da die Sprache und die Rechtsordnungen nicht 1:1 abgebildet werden können und es daher nicht nur sehr schwierig, sondern praktisch unmöglich ist, die richtige rechtliche Bedeutung in einer anderen Sprache festzulegen.

 

Wir haben uns daher entschieden, die niederländische Version unserer Bedingungen zu veröffentlichen, Ihnen aber eine Erklärung in Deutsch zukommen zu lassen, damit Sie im Großen und Ganzen wissen, was die Vereinbarung ist, die wir getroffen haben, und was Ihre und unsere Rechte und Pflichten sind. Auf diese Weise können Sie spezifische Fragen zum niederländischen Text stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass es einen Grund dafür gibt. Die Artikelnummern entsprechen den niederländischen Artikelnummern.

 

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Angebote und Lieferungen von und Vereinbarungen mit der B&B Fabrics B.V. (nachfolgend „B&B“ genannt) sowie für alle Vereinbarungen, die von einem mit der B&B Fabrics B.V. verbundenen Unternehmen (nachfolgend auch „B&B“ genannt) geschlossen werden, das diese Bedingungen zu ihrem eigenen Nutzen für anwendbar erklären. Die Gegenpartei der Gesellschaft seitens B&B wird im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet.

 

1.2. Sobald ein Vertragspartner diese Bedingungen für einen bestimmten Vertrag akzeptiert hat, gilt diese Annahme auch für die Anwendung dieser Bedingungen auf alle zukünftigen Vereinbarungen mit B&B, es sei denn, eine neue Vereinbarung widerspricht diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich.

 

1.3. B&B lehnt alle allgemeinen oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners ab. Diese Bedingungen können nur gelten, wenn und soweit sie von B&B nach Übergabe oder Bereitstellung dieser Bedingungen schriftlich akzeptiert wurden, und dann nur für den spezifischen Vertrag, für die diese Annahme gilt.

 

2.1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern zwischen B&B und dem Vertragspartner nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

2.2. B&B hat das Recht, jeden von ihr geschlossenen Vertrag innerhalb von 10 Werktagen nach seinem Abschluss ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner zu stornieren/aufzulösen, ohne für Schadenersatz, Entschädigung oder Leistung haftbar zu sein.

 

2.3. Nach Abschluss des Vertrages ist B&B berechtigt, Änderungen der Spezifikationen (z.B. Farben, Größen, Stückzahlen usw.) in zumutbaren Grenzen und wenn dies aus kaufmännischen, handelsüblichen oder technischen Gründen gerechtfertigt ist, vorzunehmen. B&B hat auch das Recht, unter diesen Umständen bestimmte Artikel nicht zu liefern.

 

3.1. Die Lieferung gilt als erfolgt:

A. Wenn die Ware von oder im Namen des Vertragspartners abgeholt wird: Zum Zeitpunkt der Warenannahme durch den Vertragspartner oder den im Namen des Vertragspartners handelnden Dritten, z.B. den vom Vertragspartner beauftragten Spediteur;

B. Wenn die Ware durch oder im Auftrag von B&B transportiert wird: Zum Zeitpunkt des ersten Angebots oder der Lieferung der Ware am Sitz oder Lager des Vertragspartners oder an einer anderen vom Vertragspartner angegebenen Adresse.

 

3.2. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Vertragspartner das Risiko an der Ware.

 

3.3. Alle angegebenen Preise beziehen sich auf den Kauf und Verkauf der beschriebenen Waren, ohne Nebenkosten, Steuern oder Gebühren, insbesondere ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten. Wenn die Preise ausdrücklich als „frei Haus“ angegeben sind, gehen die Transportkosten zur Lieferadresse zulasten von B&B. In allen anderen Fällen gehen die anfallenden Transportkosten zulasten des Vertragspartners.

 

3.4. Soweit der Transport der zu liefernden Waren auf Kosten von B&B erfolgt, erfolgt der Versand als Fracht- oder Bestellware. Wünscht der Vertragspartner, dass die Ware als Express- oder Eilsendung oder durch Sondertransporte transportiert wird, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zulasten des Vertragspartners.

 

3.5. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich oder haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

3.6. B&B hat Anspruch auf eine Nachlieferungsfrist von 20 Werktagen, die nach Ablauf des Liefertermins oder der Lieferfrist beginnt, mit Ausnahme von Bestellungen, die als „fix“ oder „dringend“ gekennzeichnet sind.

 

4.1. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich und deutlich beschrieben an B&B übermittelt werden und sofern sich die Ware noch im Originalzustand befindet, in dem sie geliefert wurde. Reklamationen nach 10 Werktagen nach Erhalt der Ware sind nicht möglich.

 

4.2. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Ausführung, Design, Menge und dergleichen, die im Handel als akzeptabel oder technisch unvermeidbar erachtet werden, bilden für den Vertragspartner keine Grundlage für Beanstandungen oder Reklamationen.

 

4.3. B&B ist berechtigt, bis zu 10 % der vom Vertragspartner bestellten Artikel mehr oder weniger zu liefern. Für den Fall, dass die bestellte Ware speziell für den Vertragspartner angefertigt wurde, gilt eine zulässige Abweichung von 20 %, um mögliche Verluste für B&B zu vermeiden, wenn eine unverkäufliche Anzahl von Metern übrig bleibt. Im Falle einer Mehrlieferung hat der Vertragspartner auch den vereinbarten Preis für diese Mehrlieferung zu zahlen. Die Kosten für ein eventuelles Defizit werden von B&B gutgeschrieben.

 

4.4. Im Falle berechtigter Reklamationen hat B&B die Möglichkeit, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist (teilweise) gutzuschreiben, wodurch der Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Teil aufgelöst wird, ohne dass B&B verpflichtet ist, zusätzlich zur Gutschrift eine Entschädigung zu zahlen, oder die Ware nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen.

 

5.1. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist erlischt der Anspruch auf ein Skonto und der Vertragspartner schuldet B&B Zinsen in Höhe von 10 % p.a. auf den fälligen Verzugsbetrag.

 

5.2. Der säumige Vertragspartner ist verpflichtet, an B&B zur Deckung der außergerichtlichen Inkassokosten eine Entschädigung von 15 % des überfälligen Betrages pro Rechnung, mindestens jedoch € 125,00 pro Rechnung für die durch sein Versäumnis verursachten Kosten zu zahlen. Dies ist unabhängig von den vom Gericht festgestellten Gerichtskosten, wenn eine Forderung von B&B oder einem Dritten im Namen von B&B abgetreten wurde.

 

6.1. B&B ist berechtigt, ohne Einschaltung des Gerichts nach eigenem Ermessen alle Aufträge ganz oder teilweise aufzulösen oder Vorauszahlung für die noch ausstehenden Lieferungen zu verlangen und/oder diese auszusetzen:

A. Wenn sie die Kreditrisiken aus dem/den betreffenden Auftrag/Aufträgen bei einem Kreditversicherer ihrer Wahl nicht mehr oder nicht mehr ausreichend abdecken kann;

B. Wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung von B&B nicht fristgerecht bezahlt hat, oder die finanzielle Lage des Vertragspartners oder sich das Vertrauen von B&B und/oder ihrer Bank in den Vertragspartner im Verhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der/die Auftrag/Aufträge erteilt wurde/wurden, verschlechtert, bevor diese(r) vollständig ausgeführt ist/sind.

 

6.2. Will B&B einen Auftrag auf der Grundlage von Artikel 6.1 auflösen, muss sie den Vertragspartner informieren und ihm eine Frist von 5 Werktagen einräumen, um die Aufträge im Voraus zu bezahlen oder zur Zufriedenheit von B&B eine Sicherheit dafür zu stellen.

 

7.1. Alle von B&B an den Vertragspartner gelieferten Waren, sowohl bezahlte als auch unbezahlte, bleiben Eigentum von B&B, bis die Zahlung aller, auch der noch nicht fälligen Rechnungen erfolgt ist und der Vertragspartner auch alle anderen Verpflichtungen erfüllt hat, die er gegenüber B&B hat. Solange B&B einen Anspruch hat, ist sie berechtigt, die Ware zurückzunehmen, und der Vertragspartner kann und darf die Ware von B&B in keiner Form (auch nicht zur Sicherung) an Dritte übertragen oder zur Konsignation an Dritte geben. Bei Rücknahmen auf der Grundlage dieses Artikels wird dem Vertragspartner der B-to-B-Marktwert der Ware gutgeschrieben, der am Tag der Rücknahme gültig ist. Dieser Wert wird unter anderem durch den Zustand der zurückgenommenen Ware, ihre aktuelle Marktfähigkeit, ihre saisonale Abhängigkeit und die zu diesem Zeitpunkt herrschende Marktsituation bestimmt, die ausschließlich von B&B zu bestimmen sind.

 

7.2. Ein Vertragspartner kann mit einem Dritten vereinbaren, dass dieser den Kaufpreis für ihn bezahlt und ihm dafür der Anspruch von B&B abgetreten wird. Erfolgt die Zahlung durch einen Dritten, auf den die Forderung des Vertragspartners übergeht, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht.

 

7.3. Im Falle eines Forderungsübergangs gemäß Artikel 7.2 wird B&B das vorbehaltene Eigentum an der Ware, deren Kaufpreis der Dritte gezahlt hat, an den dritten Forderungsempfänger übertragen. Ab dem Zeitpunkt des Forderungsübergangs behält der Vertragspartner die Ware für den Forderungsempfänger, wenn der Forderungsempfänger schriftlich erklärt, die entsprechenden Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Seiten des Vertragspartners zu übernehmen und als eigene Verpflichtungen zu erfüllen, und B&B diesem schriftlich zustimmt. Solange ein Dritter die Vereinbarung nicht vollständig erfüllt hat, bleibt B&B berechtigt, den Vertragspartner haftbar zu machen.

 

7.4. Der Vertragspartner und ein Forderungsempfänger sind verpflichtet, die von ihnen unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgerecht und sicher gegen einen Zahlungswert von mindestens dem von B&B zu fordernden Betrag zuzüglich eines Zuschlags von 30 % für Zinsen und Kosten zu lagern und zu versichern und auf Verlangen von B&B eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berechtigt B&B, die verkaufte Ware in Besitz zu nehmen, und der Vertragspartner und/oder der Forderungsempfänger sind tatsächlich verpflichtet, sie auf eigene Kosten und in gutem Zustand an die Adresse von B&B zu liefern.

 

8.1. B&B und/oder der jeweilige Vertragspartner werden die Gegenpartei unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt.

 

8.2. Die Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, aus welchem Grund auch immer, kann für ihn niemals ein Grund sein, sich auf höhere Gewalt zu berufen.

 

8.3. Im Falle höherer Gewalt seitens B&B kann der Vertragspartner in keiner Weise Schadenersatz verlangen.

 

8.4. Im Falle höherer Gewalt müssen die Parteien Vorkehrungen für die weitere Erfüllung des Vertrages treffen. Dabei wird gelten, dass höhere Gewalt seitens des Vertragspartners niemals zu einer Aussetzung seiner Verpflichtungen für mehr als 8 Wochen führen kann.

 

9.1. Die vertragliche oder außervertragliche Haftung von B&B gegenüber dem Vertragspartner ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der durch eine von B&B abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.

 

9.2. Wenn aus welchem Grund auch immer eine Versicherung nicht ausbezahlt wird, wird die vertragliche oder außervertragliche Haftung von B&B gegenüber dem Vertragspartner niemals den Betrag der Rechnung(en) überschreiten, für die ein Anspruch geltend gemacht wird. B&B haftet in jedem Fall nur für direkte Schäden und niemals für indirekte oder Folgeschäden.

 

10.1. B&B vertritt die Auffassung, dass sie Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den von ihr angebotenen oder gelieferten Waren ist oder dass sie von einem anderen Eigentümer eine Lizenz zur Vermarktung der Produkte besitzt. B&B kann jedoch nicht garantieren, dass Dritte niemals Anspruch auf solche Rechte erheben und gegen den (weiteren) Handel mit den Produkten vorgehen. Für den Fall, dass ein Dritter der Vermarktung der von B&B gelieferten Produkte wegen einer vermeintlichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten widerspricht, wird der Vertragspartner B&B unverzüglich mit einer Kopie aller relevanten Korrespondenz und Dokumente informieren. B&B wird den Vertragspartner innerhalb von 10 Werktagen über die Maßnahmen informieren, die sie in dieser Hinsicht ergreifen möchte. Auf Verlangen von B&B wird der Vertragspartner den Verkauf des betreffenden Produkts unverzüglich einstellen und alle Bestände an B&B zurückgeben. Bis zur Beilegung des Streits lagert B&B die Produkte ein und entscheidet über ihre endgültige Bestimmung, nachdem der Streit beigelegt wurde. In der Zwischenzeit werden B&B und der Vertragspartner eine angemessene Vereinbarung über die finanziellen Folgen einer solchen Maßnahme treffen, die sich auf die Erstattung von maximal den vom Vertragspartner für die zurückgesandte Ware gezahlten Beträgen beschränkt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, über diese Rechte selbst zu klagen oder gegenüber dem vermeintlichen Anspruchsberechtigten inhaltliche Aussagen zu machen.

 

10.2. B&B behält sich alle Rechte an den von ihr gelieferten Waren vor. Die Lieferung eines Produkts beinhaltet nur das Recht, die gekaufte Anzahl der gelieferten Exemplare über den regulären Handel weiterzuverkaufen, ohne dass ein Entwurf oder Design kopiert wird und somit andere Exemplare des Produkts in Verkehr gebracht werden.

 

11.1. Soweit B&B mit Verbrauchern handelt oder Produkte online verkauft, deren Kauf und Lieferung durch besondere (Verbraucher-)Gesetze geregelt ist, gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die auf der Website oder im B&B-Webshop veröffentlichten Bedingungen, die vom Vertragspartner bei Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert werden. Ein Geschäftskunde wird sich niemals auf Bedingungen berufen können, die speziell auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sind.

 

12.1. Soweit B&B selbst als Auftraggeber oder Käufer auftritt, gelten die folgenden ausdrücklichen Vereinbarungen, die vom Vertragspartner akzeptiert werden:

A. B&B weist die mögliche Anwendbarkeit aller Bedingungen, einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Vertragspartners zurück;

B. Alle Rechte, einschließlich Urheber- und Designrechte, die an Produkten entstehen, die im Auftrag von B&B entworfen/gefertigt werden, stehen ausschließlich B&B zu. Soweit dazu eine Handlung des Vertragspartners, wie die Unterzeichnung einer Übertragungsurkunde, erforderlich ist, verpflichtet sich der Vertragspartner vorbehaltlos zur Durchführung dieser Handlungen;

C. B&B ist an keine Frist gebunden, um Mängel oder Defekte an gelieferten Produkten oder Dienstleistungen zu beanstanden. Der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für alle direkten und indirekten Schäden, die B&B dadurch entstehen

 

13.1. Diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Streitigkeiten unterliegen niederländischem Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien aufgrund des/der zwischen ihnen geschlossenen Vertrags/Verträge oder sich daraus ergebender späterer Verträge oder einem anderen bestehenden oder zukünftigen Rechtsverhältnis entstehen können, werden vom Landgericht Ostbrabant entschieden, vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsregeln, die dieser Wahl entgegenstehen würden. B&B kann jedoch nach eigenem Ermessen den Vertragspartner vor das Gericht des Niederlassungsoder Wohnsitzortes des Vertragspartners laden, gegebenenfalls nach dem Recht des Landes, in dem der Vertragspartner seine(n) Niederlassung/Wohnsitz hat.

 

 

30. April 2019 | Datum der Hinterlegung der Handelskammer der Niederlande